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Bürgerwald als Dispositionsmasse der Tourismusindustrie


Das Ansinnen eines Tourismuskonzerns, ein ökologisches Filetstück als Kulisse für sein gigantisches Millionenprojekt ohne mühsame Einzelverhandlung in der fränkischen Eigentumsstruktur kostengünstig zu erwerben, ist die eine Seite.


Der eigentliche Skandal spielt sich aber auf Seiten der Bayr. Staatsregierung ab: Der Freistaat ist Eigentümer des kompletten Gebietes, mit Ausnahme der Weiher. Der Staatswald, der in Bayern etwa 30 % des Waldanteiles bzw. etwa 10 % der gesamten Fläche ausmacht, gehört allen Bürgern und ist keine beliebige Dispositionsmasse für unverträgliche Großprojekte ausländischer Großkonzerne. Anstatt den in Zeiten von Klimawandel, Borkenkäferbefall und Sturmschäden dringend erforderlichen Waldumbau hin zu stabilen Mischwäldern weiter voranzutreiben, hat die CSU/FDP-Staatsregierung die Verkaufsbereitschaft von mindestens 150 Hektar Staatswald signalisiert. Damit wäre die Staatsregierung der eigentumsrechtliche Erfüllungsgehilfe des Ausverkaufs unserer Heimat!


Wir wenden uns entschieden dagegen und fordern bei der noch ausstehenden Entscheidung der Landtagsgremien ein klares „Nein" zum Waldverkauf - dann ist der Spuk umgehend ohne weitere  Planungs- und Verfahrenskosten beendet.


Übrigens: Der Freistaat hat das betreffende Waldgebiet im Jahr 1990 vom Eigentümer des Dennenloher Schlosses erworben.


Freier Naturzugang ade


Aus verständlichen Sicherheitsgründen werden solche Bungalow-Siedlungen eingezäunt. Für die örtliche Bevölkerung und erholungssuchende Touristen bedeutet das: Der Heidebereich ist nicht mehr frei passierbar. Unabhängig davon, dass bisherige Heidebesucher im Falle einer Center Parc-Realisierung wenig Bedürfnis verspüren dürften, den zweckentfremdeten, bislang ruhigen Heidebereich noch zusammen mit den 3.500 Gästen zu begehen, müssten sie analog der Regelung in der Bispinger Anlage als Tagesbesucher Eintritt in ihre bisherige Heimat zahlen.


In jedem Fall würde die Bevölkerung und der sanfte Tourismus ein herausragendes ruhiges Naherholungsgebiet verlieren. Nach der Bay. Verfassung (Art. 141 ) ist die Heide eindeutig ein öffentlich zugänglicher Wald der auch ein solcher bleiben muß.
Genehmigungsverfahren und Politik


Abgesehen von der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen haben sich alle im Landtag vertretenen Parteien für das Projekt ausgesprochen. CSU, SPD, Freie Wähler und FDP forcieren das Projekt auf allen Ebenen. Es ist offenkundig, dass wieder einmal ein raumunverträgliches Großprojekt auf politischem Weg durchgedrückt werden soll. Der Kreis-Wirtschaftsreferent betätigt sich in politischem Auftrag als einseitiger Handlungsreisender des Landkreises pro Center Parcs auf allen Ebenen - auf Steuerzahlers Kosten - ein Vertreter der Naturschutzbehörde der beispielsweise die damit verbunden ökologischen Probleme aufzeigt, wurden bei diesen „Informationsveranstaltungen" noch nicht gesichtet.


Formell wird zwar auf das notwendige Raumordnungsverfahren verwiesen, derzeit laufen diverse Fachkartierungen im Gebiet - andererseits wussten und wissen diese politischen Kreise von Anfang an, dass das Projekt umweltverträglich und wichtig ist. In Verbindung mit dem signalisierten Grundstücksverkauf durch die Staatsregierung ist zu befürchten, dass das behördliche Raumordnungsverfahren, bei dem über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit entschieden wird, eine Farce ist.


Die Politiker negieren offenbar die bestehenden raumordnerischen Vorgaben: Im Bay. Landesentwicklungsprogramm und im Regionalplan ist das Gebiet als „landschaftliches Vorbehaltsgebiet" ausgewiesen. Im Regionalplan ist dies ebenfalls der Fall. Zudem ist dort ein Vorranggebiet für die Wasserversorgung und für Hochwasserschutz festgesetzt. Bezüglich des Walderhaltes heißt es u. a.: „...Die großen zusammenhängenden Waldgebiete in den Naturräumen ...Frankenhöhe, Mittelfränkisches Becken ...gilt es möglichst vor Zerschneidungen und Flächenverlusten zu bewahren."


Wenn Politik und Behörden ihre eigenen gesetzlichen und raumplanerischen Vorgaben ernst nehmen, ist die Freizeitanlage eindeutig nicht genehmigungsfähig.